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Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztliche Kreisverband Augsburg führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Dienstsiegel
(Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Heilberufe-Kammergesetz).

Für unsere Mitglieder fertigen wir Beglaubigungen amtlicher Dokumente im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit an.

Dies ist kostenfrei.

Sollten Sie währen unserer Geschäftszeiten keine Möglichkeit haben, vorbeizukommen, nehmen Sie bitte telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf. Dann versuchen wir, einen passenden Termin für Sie  möglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung sonstiger Urkunden, die nicht in den Rahmen der Zuständigkeit der Ärztekammern fallen (z. B. Personenstandsurkunden, Eheurkunden), oder für Nichtmitglieder nicht durch uns vorgenommen werden dürfen!

Bei Beantragung durch einen Vertreter bitten wir - auch in Ihrem Interesse- um Übergabe einer schriftlichen Vollmacht.