Vermittlungsverfahren, Art. 37 HKaG
Bei Unstimmigkeiten zwischen Patienten und Ärzten, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, kann der zuständige Ärztliche Kreisverband, dem der betroffene Arzt/Ärztin angehört, vermittelnd tätig werden.
Mithilfe eines Vermittlers wird versucht, die Unstimmigkeiten zwischen Arzt und dem Patienten beizulegen.
Das Vermittlungsverfahren basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit, das heißt, dass ein solches Verfahren nur mit Zustimmung aller Beteiligten durchgeführt werden kann.
Das Verfahren ist schriftlich.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir Ihnen unsere Schreiben nur postalisch zusenden.
Wir benötigen daher eine Zustellungsanschrift sowie Ihre Originalunterschrift.
Bei Interesse legen Sie Ihrer Beschwerde bitte diese Formular bei.
Für Patienten:
Diese Verfahren kommt dann in Betracht, wenn Sie vermuten, dass von Seiten der Praxis ein Missverständnis vorliegen könnte und Sie dies klären möchten.
Für Ärzte:
Über diesen Weg können Sie versuchen, kollegiale Unstimmigkeiten mit Kollegen zu klären.
Bitte beachten Sie,
dass es sich beim Vermittlungsverfahren des ÄKV Augsburg nicht um ein Schlichtungsverfahren gemäß § 5 TMG oder im Sinne des § 4 KSchG handelt.